Kurzgutachten / Kostenvoranschlag

Kurzgutachten | Kostenvoranschlag

Bei Bagatellschäden (i.d.R. bis ca. 750,- €) besteht die Möglichkeit eines detaillierten und dennoch kostengünstigen Kostenvorschlags mit Fotos zur Einreichung bei der Versicherung.

Die Versicherungen erkennen dieses Kurzgutachten erfahrungsgemäß an.
Bei gerichtlichen Verfahren ist hingegen immer ein umfassendes Beweissicherungsgutachten erforderlich – hierzu kann ein bereits erstelltes Kurzgutachten jedoch als Basis dienen und entsprechend erweitert werden. 
Share by: