Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden

Ein Unfall ist schnell passiert!

Sichern Sie sich daher eine professionelle Betreuung durch unabhängige Spezialisten.
Im Rahmen Ihrer gesetzlich geregelten Rechte im Haftpflichtschadenfall sorgen wir für eine reibungslose Abwicklung.

Grundsätzlich gilt: Sie haben die Wahl! Sie wählen den Gutachter, die Werkstatt Ihres Vertrauens und haben das Recht einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Für diese Kosten muss in jedem Fall die gegnerische Versicherung aufkommen!

Wir erstellen für Sie ein rechtssicheres und gerichtsverwertbares Gutachten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche und unterstützen Sie während der gesamten Abwicklung.

Überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall und vor allem nicht der gegnerischen Versicherung!

Ihr gutes Recht nach einem Unfall:
Unfallgeschädigte haben in Deutschland eine ganze Reihe an Rechte die im Zusammenhang mit dem eingetretenen Unfallereignis stehen. 

Wir haben hier die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Nehmen Sie diese in jedem Fall in Anspruch!
Im Zweifelsfall ist die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich.
 

Ihre Rechte bei einem unverschuldetem Unfall beinhalten unter anderem:
  • Gutachtenerstellung durch einen neutralen und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen. Vertrauen Sie nie der Partei, die den Schaden am Ende begleichen muss! Vertrauen Sie auf freie und unabhängige Gutachter!
  • Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattungspflichtig.
  • Rechtsbeistand über die gesamte Abwicklung des Schadens durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen!
  • Ersatz der Kosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustand des Fahrzeuges notwendig sind.  
  • Ausgleich der im Gutachten durch den unabhängigen Gutachter ausgewiesenen merkantilen Wertminderung.
  • Kostenerstattung für das eventuell nötige Abschleppen Ihres Fahrzeuges sowie die dadurch entstandenen Standgebühren.
  • Nutzung eines Mietwagens oder alternativ wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, die Auszahlung der Nutzungsentschädigung
  • Auszahlung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)
  • Sie können auf die Reparatur des Fahrzeuges verzichten oder eine Reparatur in Eigenregie durchführen. Die Reparaturkosten können dann nach der im Gutachten ermittelten Höhe (netto) abgerechnet werden.


Ihnen stehen noch eine ganze Reihe weiterer Rechte zu! Nehmen Sie diese wahr! 

Gerne beraten wir Sie hier in Verbindung mit einem unserer Rechtsanwälte umfangreich und unverbindlich!

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