Ihre Rechte im Haftpflichtschadenfall

Ihre Rechte im Haftpflichtschadenfall

Überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall oder der gegnerischen Versicherung!

Unfallgeschädigte haben in Deutschland ein breites Spektrum an gesetzlich geregelten Rechten. 
Wir haben hier die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Nehmen Sie diese unbedingt in Anspruch! Im Zweifelsfall ist die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht immer richtig.

 
IHRE RECHTE BEI EINEM UNVERSCHULDETEM UNFALL

  • Freie Wahl des Sachverständigen / Gutachters, freie Wahl der Reparaturwerkstatt und freie Wahl eines Rechtsanwaltes.
  • Ersatz aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem eingetretenen Schadensereignis stehen.  
  • Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie über die gesamte Zeit der Abwicklung des Schadens unterstützt und Ihnen bis zum Abschluss den Schadenfalls zur Seite steht. Die Kosten hierfür sind durch die eintrittspflichtige Versicherung zu tragen!
  • Kostenerstattung für ein eventuell notwendiges Abschleppen Ihres fahruntüchtigen Fahrzeugs.  
  • Nutzung eines Mietwagens oder alternativ die Erstattung des Nutzungsausfalls für die im Gutachten kalkulierten Reparaturtage. 
  • Ausgleich der im Gutachten errechneten merkantilen Wertminderung.

DARÜBER HINAUS HABEN SIE FOLGENDE RECHTE
 
  • Auszahlung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung).
  • Sie können auf die Reparatur des Fahrzeuges verzichten oder eine Reparatur in Eigenregie durchführen. Die Reparaturkosten können dann in der im Gutachten ermittelten Höhe (netto) abgerechnet werden, sofern die Totalschadensgrenze nicht überschritten ist.
  • Erstattung der Umrüstkosten wie z.B. Umbau bzw. Montage einer Anhängerkupplung, Radioanlage, nachträglich angebrachtes Tagfahrlicht usw.  
  • Kostenerstattung aller Sachgegenstände, die im Zusammenhang mit dem Unfall beschädigt wurden, wie Kleidung, transportierte Gegenstände (z.B. Fotoausrüstung, Laptop, Handy...).

Sie haben ausdrücklich das Recht, Vorschläge, Ratschläge und Anweisungen der gegnerischen Versicherung abzulehnen!

Überlassen Sie die Schadensregulierung nicht der Partei, die den Schaden begleichen muss!

All die hier genannten Punkte werden durch uns im Zuge unseres Auftrages gerichtsverwertbar erfasst und an Ihren zuständigen Rechtsanwalt übermittelt! Sie müssen sich nach unserer Beauftragung um nichts weiter kümmern! 


Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne! Wir sind für Sie da! 
Share by: